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Psychologin / Psychologe im Justizvollzug

Psychologe im Justizvollzug (m/w/d) In der Arbeit mit den Gefangenen sind Sie vor allem in den Bereichen der Diagnostik sowie der Betreuung, Beratung und Behandlung tätig. ▪ Welche Aufgaben haben Sie und was leisten Sie in diesem Beruf? Psychologinnen und Psychologen sind innerhalb des Justizvollzugs wichtige Bezugspersonen sowohl für die Gefangenen als auch für die Anstaltsleitung und die Vollzugsbediensteten. Mit ihrer vielfältigen und verantwortungsvollen Arbeit tragen Psychologinnen und Psychologen maßgeblich zur Optimierung der täglichen Abläufe wie auch der übergeordneten Strukturen des Justizvollzuges bei. Gefangene sollen während des Vollzugs ihrer Freiheitsstrafe auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet werden. Dafür wird ein Vollzugsplan erstellt. Zur Erstellung und Durchführung des Vollzugsplanes arbeiten die Psychologinnen und Psychologen mit allen anderen im Vollzug vertretenen Berufsgruppen zusammen. Die Gefangenen sollen lernen, ihr Leben künftig eigenverantwortlich und ohne Straftaten zu führen. Als enge Betreuerinnen und Betreuer erstellen Psychologinnen und Psychologen für jede inhaftierte Person individuelle Maßnahmen, um Persönlichkeitsstörungen oder andere Defizite zu behandeln. Deeskalation und Krisenintervention inklusive Suizidprophylaxe sind hierbei wichtige Aspekte. In diesem Behandlungsprozess werden Straftaten sowie die Hintergründe und Motivationen der Straffälligkeit aufgearbeitet. Dabei zeigen die Psychologinnen und Psychologen alternative Handlungs- und Verhaltensweisen auf, die langfristig eingeübt werden können. Im Rahmen der Diagnostik führen Psychologinnen und Psychologen die psychologische Begutachtung der Gefangenen durch, erstellen Diagnosen und Prognosen, wenn es z. B. um die Genehmigung von vollzugsöffnende Maßnahmen wie Ausgang, Langzeitausgang, Freigang oder einer Verlegung in den offenen Vollzug geht. Steht eine vorzeitige Entlassung zur Diskussion, so erarbeiten sie in festgelegten Fällen eine Kriminalprognose zu einer Einschätzung des Rückfallrisikos. In Bezug auf die Anstaltsleitung und die Vollzugsbediensteten leisten Psychologinnen und Psychologen u. a.: • Mitwirkung bei der Personalauswahl und Personalentwicklung • Beratung der Anstaltsleitung in Bezug auf Organisationsentwicklung, • Mitverantwortung für Aus- und Fortbildung des Personals • Beratung der Vollzugsbediensteten in Fragen des täglichen Umgangs mit den Inhaftierten • Durchführung von Supervisionen • Forschung und Evaluation der Ergebnisse ▪ Was wird von Ihnen erwartet und was müssen Sie mitbringen? Die Arbeit mit Gefangenen in einer Justizvollzugsanstalt konfrontiert Psychologinnen und Psychologen oftmals mit unterschiedlichsten sozialen Problemen und sehr stark ausgeprägten psychischen Auffälligkeiten und Störungen. Gerade im Rahmen des Justizvollzugs kann es zu Aggressionseskalationen, zu Depressionen und zu Krisen bis hin zu Suizidversuchen kommen. Zudem kommen die Gefangenen aus unterschiedlichsten Kulturkreisen und sozialen Schichten. Dadurch ist das Aufgabengebiet der Psychologie im Justizvollzug besonders anspruchsvoll. Die behandelnden Psychologinnen und Psychologen tragen somit eine hohe Verantwortung und sollten mit unterschiedlichen Rollenanforderungen zurechtkommen sowie selbst über eine stabile Persönlichkeit verfügen. Zusätzlich sind folgende Eigenschaften erwünscht: • Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsfähigkeit und Entscheidungsstärke • selbstbewusstes Auftreten und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten • emotionale Stabilität und hohe soziale Kompetenz • Kooperationsfähigkeiten, Teamgeist und Sinn für interdisziplinäre Zusammenarbeit • Balance zwischen Nähe und Distanz • Bereitschaft zur Wahrnehmung von Supervisionen und Fortbildungen Bewerberinnen und Bewerber für den Psychologischen Dienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie (möglichst mit klinischem, forensischem oder kriminalpsychologischem Schwerpunkt) • wünschenswert ist eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz für den Einsatz als psychologische Psychotherapeutin bzw. psychologischer Psychotherapeut Bei Berufung in das Beamtenverhältnis müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • eine hauptberufliche Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes nach dem Studium, die geeignet ist zur Wahrnehmung der Laufbahn • Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union • zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt (als Mensch mit einer Schwerbehinderung bzw. mit entsprechender Gleichstellung [§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX] regelmäßig noch nicht 45 Jahre) • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes • grundsätzlich keine strafrechtlichen Verurteilungen oder anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse • charakterliche und geistige Eignung für die Laufbahn • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht (von Menschen mit einer Schwerbehinderung wird das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt) ▪ Wie gestalten sich Ihr Berufseinstieg, Verdienst und Ihre Perspektiven? Der Psychologische Dienst gehört zur Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Einstellung in den Psychologischen Dienst erfolgt in der Regel in einem Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Sofern die persönlichen sowie beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Übernahme in das Beamtenverhältnis angestrebt. Psychologinnen und Psychologen erhalten als Beamtinnen bzw. Beamte eine Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW) und werden in die Besoldungsgruppe A 13 bis A 15 eingruppiert (zzgl. etwaiger Zuschläge). Als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter wird das Einstiegsgehalt entsprechend Entgeltgruppe 13 TV-L gezahlt. Die Tätigkeit als Psychologin bzw. Psychologe in einer Justizvollzugsanstalt bietet vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung durch regelmäßige Supervisionen und Fortbildungsveranstaltungen. ▪ Wie bewerben Sie sich? In Nordrhein-Westfalen werden immer wieder qualifizierte Psychologinnen bzw. Psychologen gesucht. Einstellungen in den Psychologischen Dienst erfolgen bedarfsabhängig. Den Bedarf der Justizvollzugsanstalten erfahren Sie über die Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug. Hier erhalten Sie auch die Kontaktdaten zur bzw. zum vom Ministerium der Justiz beauftragten Fachkoordinatorin bzw. Fachkoordinator. Die Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung berät Sie individuell mit Blick auf Ihre Fragen zum Berufsbild und zu Ihrer Bewerbung. Darüber hinaus sind jederzeit Initiativbewerbungen bei allen Justizvollzugsanstalten erwünscht, die gern auch vorab informieren und beraten. Bewerbungen von Frauen, von Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX oder mit entsprechender Gleichstellung sowie von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. ▪ Wo erhalten Sie vertiefende Informationen zum Berufsbild? In diesem Raum befinden sich weitere Informationen und Links zur: • Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung (Symbolleiste) • Karriereseite der Justiz.NRW