Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Sozialdienst ⇒
Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge im Justizvollzug (m/w/d)
Gemeinsam mit den Gefangenen arbeiten Sie daran, dass sie ihre sozialen Rechte und Pflichten nicht nur kennen, sondern auch wahrnehmen.
▪ Welche Aufgaben haben Sie und was leisten Sie in diesem Beruf?
Sozialarbeiterinnen oder -pädagoginnen und Sozialarbeiter oder -pädagogen wirken bei der Behandlung von Gefangenen und Verwahrten mit, damit diese ihre Vollzugsziele erreichen und nach dem Vollzug ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten führen können.
In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten und anderen Berufsgruppen sorgen sie dafür, dass sich die Lebenslage von inhaftierten Jugendlichen und Erwachsenen in psychischer, sozialer und materieller Hinsicht verbessert.
Zu ihren Kernaufgaben gehören fachliche Diagnostik und Beratung, Behandlung, Vernetzung und Vermittlung sozialer Hilfen für Gefangene.
Ihre Tätigkeit beginnt mit der Aufnahme der Gefangenen in die Justizvollzugsanstalt und endet im Allgemeinen mit deren Entlassung.
Die Bediensteten im Sozialdienst leisten dabei u. a.:
• Soziales Training
• Partner- und Familienberatung
• Konfliktberatung
• Suchtberatung
• Schuldnerberatung
• Beratung und Koordination im Kontext der Hilfe für ausländische Inhaftierte
• Entlassungsvorbereitung
und wirken u. a. mit bei der:
• Vollzugsplanung und Vollzugsgestaltung
• Behandlungsuntersuchung der Gefangenen,
• Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von vollzugsöffnenden Maßnahmen,
• Haftvermeidung und Haftreduzierung.
▪ Was wird von Ihnen erwartet und was müssen Sie mitbringen?
Das Aufgabengebiet des Sozialdienstes im Justizvollzug ist anspruchsvoll und herausfordernd. Gründe und Begleitumstände von Straffälligkeit sind vielfältig:
Drogen-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, Glücksspiel und Überschuldung, Arbeitslosigkeit oder Obdachlosigkeit, Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung.
Eine Aufgabe des Sozialdienstes besteht darin, Ursachen für die Straffälligkeit insofern mit den Gefangenen aufzuarbeiten, dass diese nach Entlassung möglichst kein Wiedereingliederungshemmnis darstellen.
Gemeinsam mit den Gefangenen und in Abstimmung mit anderen Vollzugsbediensteten arbeiten sie daran, dass die Gefangenen zur Überprüfung ihrer Einstellungen motiviert werden, neue Handlungs- und Verhaltensmuster erproben und damit ihre sozialen Rechte und Pflichten nicht nur kennen, sondern auch wahrnehmen.
Bewerberinnen und Bewerber für den Sozialdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Bachelorgrad, Mastergrad oder Diplom der Fachrichtung Sozialarbeit oder Sozialpädagogik (erworben an einer Fach- oder Gesamthochschule oder Universität)
• staatliche Anerkennung
Bei Berufung in das Beamtenverhältnis müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• eine hauptberufliche Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes nach dem Studium, die geeignet ist zur Wahrnehmung der Laufbahn
• Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
• zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt (als Mensch mit einer Schwerbehinderung bzw. mit entsprechender Gleichstellung [§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX] regelmäßig noch nicht 45 Jahre)
• Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
• grundsätzlich keine strafrechtlichen Verurteilungen oder anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren
• geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
• charakterliche und geistige Eignung für die Laufbahn
• Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht (von Menschen mit einer Schwerbehinderung wird das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt)
▪ Wie gestalten sich Ihr Berufseinstieg, Verdienst und Ihre Perspektiven?
Der Sozialdienst gehört zur Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Einstellung in den Sozialdienst erfolgt in der Regel in einem Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind.
Sofern die persönlichen sowie beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Übernahme in das Beamtenverhältnis angestrebt.
Bedienstete im Sozialdienst erhalten als Beamtinnen bzw. Beamte eine Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW) und werden in die Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 (ggf. A 13) eingruppiert (zzgl. etwaiger Zuschläge). Als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 TV-L.
▪ Wie bewerben Sie sich?
In Nordrhein-Westfalen werden immer wieder qualifizierte Sozialarbeiterinnen oder -pädagoginnen bzw. Sozialarbeiter oder -pädagogen gesucht. Einstellungen in den Sozialdienst erfolgen bedarfsabhängig. Den Bedarf der Justizvollzugsanstalten erfahren Sie über die Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug. Hier erhalten Sie auch die Kontaktdaten zur bzw. zum vom Ministerium der Justiz beauftragten Fachkoordinatorin bzw. Fachkoordinator.
Die Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung berät Sie individuell mit Blick auf Ihre Fragen zum Berufsbild und zu Ihrer Bewerbung.
Darüber hinaus sind jederzeit Initiativbewerbungen bei allen Justizvollzugsanstalten erwünscht, die gern auch vorab informieren und beraten.
Bewerbungen von Frauen, von Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX oder mit entsprechender Gleichstellung sowie von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
▪ Wo erhalten Sie vertiefende Informationen zum Berufsbild?
In diesem Raum befinden sich weitere Informationen und Links zur:
• Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung (Symbolleiste)
• Karriereseite der Justiz.NRW