Freizeitbereich ⇒
Freizeitbereiche
Gefangene erhalten Gelegenheit, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten, damit sie nach ihrer Entlassung die Rechte anderer achten und ein eigenverantwortliches sowie straffreies Leben führen können. Dafür sind Freizeitbereiche zur kulturellen Betätigung und zur kreativen Entfaltung sowie für Bildung und Sport eingerichtet. Dazu können folgende Stätten gehören:
• Bibliothek
• Computer-Raum
• Abteilungsküche
• Tonstudio
• Sporthalle
• etc.
Freizeitangebote ermöglichen sinnvolle Aktivitäten zur Erlangung und Erhaltung von u. a. sozialen und kognitiven Kompetenzen sowie körperlicher und psychischer Gesundheit wie beispielsweise Fitness und Selbstachtung. Dabei sollen auch Kenntnisse erworben werden, die nach Entlassung aus der Haft die Chancen auf dem freien Arbeitsmarkt verbessern (z. B. Medienkompetenz). Freizeitbereiche dienen auch der Erholung und Entspannung im Behandlungsvollzug.
Zusammenfassend lässt sich beschreiben, dass die Persönlichkeit inhaftierter Menschen sich durch die Wahrnehmung der Freizeitangebote im Justizvollzug positiv entwickeln und an Stabilität gewinnen kann. Eigene Interessen und Begabungen können herausgefunden werden. Die Struktur der Freizeitgestaltung und beispielsweise Erfahrungen im Team können Orientierung für die persönliche Lebensführung nach der Haft bieten. Darüber hinaus vermitteln vielfältige soziale Interaktionen und gezielte pädagogische Interventionen gesellschaftliche Werte und Normen, damit die Inhaftierten sich zu verantwortungsvollen Mitgliedern der Gesellschaft entwickeln können.
Pädagogin / Pädagoge im Erziehungswissenschaftlichen Dienst ⇒
Pädagoge im Justizvollzug (m/w/d)
Sie planen und realisieren außerschulische Bildungsangebote sowie Förder- und Erziehungsangebote für junge Gefangene.
▪ Welche Aufgaben haben Sie und was leisten Sie in diesem Beruf?
Pädagoginnen und Pädagogen sind dem Erziehungswissenschaftlichen Dienst zugeordnet. Sie vermitteln den Gefangenen lebenspraktische Fähigkeiten und unterstützen sie bei ihrer Entwicklung zur Selbständigkeit. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Die Gestaltung des Jugendstrafvollzuges richtet sich nach den Regelungen des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Dieses sieht vor, den Strafvollzug erzieherisch zu gestalten und die Förderung auf die individuellen Bedürfnisse der straffällig gewordenen Jugendlichen abzustimmen.
Dementsprechend verfügen Jugendvollzugsanstalten über ein breites und differenziertes Angebot schulischer und beruflicher Bildungsmaßnahmen. Zudem bieten sie ein breites Betreuungs- und Erziehungsangebot, Wohngruppen, Gesprächs- und Therapiegruppen sowie ein umfassendes Angebot zur Sport- und Freizeitgestaltung.
Pädagoginnen und Pädagogen begleiten die Aus- und Weiterbildung der Gefangenen im Jugendstrafvollzug.
Folgende Aufgaben erfüllen Pädagoginnen und Pädagogen u. a.:
• Feststellung des individuellen Förder- und Erziehungsbedarfs der Inhaftierten
• Mitwirkung bei der Vollzugsplanung der Gefangenen
• Entwicklung, Organisation, Leitung und Evaluation freizeitpädagogischer Konzepte Maßnahmen und Interventionen zur Förderung und Erziehung der Gefangenen
• Zusammenarbeit mit allen im Vollzug tätigen Bediensteten
• Kooperation mit externen Fachkräften
▪ Was wird von Ihnen erwartet und was müssen Sie mitbringen?
Das Ziel aller Maßnahmen und Angebote ist die Entwicklung prosozialer Verhaltensweisen, die Persönlichkeitsreifung und die Verbesserung der Lebenslage der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung sowie nach ihrer Entlassung. Nicht zuletzt vom Engagement der Pädagoginnen und Pädagogen hängt es ab, ob Gefangene den Vollzug sinnvoll nutzen, die Chancen auf Resozialisierung ergreifen und nach ihrer Entlassung den Übergang in ein eigenverantwortliches Leben ohne Straftaten bewerkstelligen.
Die Gefangenen aus unterschiedlichsten kulturellen Kreisen und sozialen Schichten haben teilweise multiple Entwicklungsdefizite, denen die Pädagoginnen und Pädagogen geduldig, einfühlsam und energisch begegnen müssen. Sie müssen in der Lage sein, gravierende Bildungsdefizite zu analysieren und passende Erziehungs- und Förderungsmaßnahmen zu konzipieren, zu begleiten und zu bewerten.
Pädagoginnen und Pädagogen in Jugendvollzugsanstalten kommen im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Jugendkriminalität und Verwahrlosung sowie mit den individuellen sozialen und psychischen Problemen der ihnen anvertrauten Menschen in Berührung und erleben auch schwierige Situationen und Krisen mit. Sie sollten daher
• über eine stabile, ausgeglichene Persönlichkeit verfügen
• einfühlsam, aber zugleich durchsetzungsfähig sein
• gern im Team und interdisziplinär arbeiten
• eine gute Balance zwischen Nähe und Distanz wahren können
Bewerberinnen und Bewerber, die im Erziehungswissenschaftlichen Dienst des Justizvollzugs NRW tätig werden wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
• abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Erziehungs- oder Sozialwissenschaften (vorzugsweise der Studienrichtung Rehabilitationspädagogik, Sozialpädagogik oder Sonderpädagogik)
• vorzugsweise mit den Schwerpunkten Freizeitpädagogik, Verhaltens- oder Erziehungsschwierigkeiten
▪ Wie gestalten sich Ihr Berufseinstieg, Verdienst und Ihre Perspektiven?
Der Erziehungswissenschaftliche Dienst im Justizvollzug ist mit der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen vergleichbar.
Die Einstellung in den Erziehungswissenschaftlichen Dienst erfolgt in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind.
Die Vergütung als Tarifbeschäftigte bzw. -beschäftigter erfolgt in der Entgeltgruppe 13 TV-L.
Der Aufgabenbereich von Pädagoginnen und Pädagogen in einer Justizvollzugsanstalt ist sehr vielfältig und eröffnet somit zahlreiche Perspektiven für ein differenziertes pädagogisches Wirken und Arbeiten.
▪ Wie bewerben Sie sich?
Einstellungen in den Erziehungswissenschaftlichen Dienst erfolgen bedarfsabhängig. Den Bedarf der Justizvollzugsanstalten erfahren Sie über die Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug. Hier erhalten Sie auch die Kontaktdaten zur bzw. zum vom Ministerium der Justiz beauftragten Fachkoordinatorin bzw. Fachkoordinator.
Die Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung berät Sie individuell mit Blick auf Ihre Fragen zum Berufsbild und zu Ihrer Bewerbung.
Bewerbungen von Frauen, von Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX oder mit entsprechender Gleichstellung sowie von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
▪ Wo erhalten Sie vertiefende Informationen zum Berufsbild?
In diesem Raum befinden sich weitere Informationen und Links zur:
• Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung (Symbolleiste)
• Karriereseite der Justiz.NRW