VR 360° - VR-JVA.NRW

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verknüpfte Standpunkte

Zahnärztliche Behandlung
Ärztlicher Dienst
Glasgang II
Abteilungsflur

enthaltene Informationen

Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Krankenpflegedienst

Beamter im Krankenpflegedienst (m/w/d) Alles andere als gewöhnlich und kein Job wie jeder andere. ▪ Welche Aufgaben haben Sie und was leisten Sie in diesem Beruf? Ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger als Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) wirken an der medizinischen Versorgung erkrankter Gefangener in Justizvollzugseinrichtungen mit. In enger Zusammenarbeit mit Fachdiensten und anderen Berufsgruppen sorgen sie dafür, dass inhaftierte Erwachsene und Jugendliche im Vollzug angemessen medizinisch versorgt werden. Sie unterstützen Ärztinnen und Ärzte beim Gesundheitsschutz, der Diagnostik, der Behandlung, der Versorgung und der Pflege erkrankter Gefangener. Sie nehmen an der ärztlichen Sprechstunde teil, erheben Patientendaten und erfassen Basisbefunde, führen Gesundheitsakten, versorgen Wunden und behandeln gemäß ärztlicher Verordnung. Bei allen ihren Tätigkeiten steht das Erkennen von körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnissen der Gefangenen stets im Vordergrund. Mit ihrer Zuwendung und Pflege haben sie großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Vollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen können. ▪ Was wird von Ihnen erwartet und was müssen Sie mitbringen? Bedienstete im Krankenpflegedienst verfügen neben Teamfähigkeit insbesondere über Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und ein hohes Verständnis für die Situation inhaftierter Menschen. Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin bzw. zum Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst mit Einsatzverwendung im Krankenpflegedienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: • dreijährige Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung mit staatlichem Gesundheits- und Krankenpflegeexamen • zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre (als Mensch mit einer Schwerbehinderung bzw. mit entsprechender Gleichstellung [§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX] regelmäßig noch nicht 43 Jahre) • Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes • grundsätzlich keine strafrechtlichen Verurteilungen oder anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse • charakterliche und geistige Eignung für die Laufbahn • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht ▪ Wie gestalten sich Ihr Berufseinstieg, Verdienst und Ihre Perspektiven? Der Allgemeine Vollzugsdienst (AVD) gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Einstellung in den Krankenpflegedienst erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Sofern die persönlichen sowie die beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen soll, erfolgt im Arbeitsvertrag (nach Tarifvertrag der Länder TV-L) eine sogenannte Nebenabrede. In dieser Nebenabrede wird vereinbart, sich innerhalb von drei Jahren mit Beginn der Laufbahnausbildung zum 1. Juli eines Jahres in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ausbildung als Beamtin bzw. Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) übernehmen zu lassen. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Laufbahnprüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe sehr wahrscheinlich. Das Einstiegsgehalt wird in der Regel entsprechend der Entgeltgruppe 7 Kr. TV-L gezahlt. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf erhalten Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW (zzgl. etwaiger Zuschläge, wie z. B. Familienzuschlag oder Stellenzulagen). Alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst erhalten derzeit außerdem einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge (Stand 1. Januar 2021). Beamtinnen und Beamte auf Probe erhalten eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7 (zzgl. etwaiger Zuschläge). Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen unterschiedliche Beförderungsämter offen (Bandbreite der Besoldung: Besoldungsgruppen A 7 bis A 11). ▪ Wie bewerben Sie sich? Einstellungen in den Allgemeinen Vollzugsdienst erfolgen bedarfsabhängig. Den Bedarf der Justizvollzugsanstalten erfahren Sie über die Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug. Die Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung berät Sie individuell mit Blick auf Ihre Fragen zum Berufsbild und zu Ihrer Bewerbung. Hier erhalten Sie auch das Bewerbungsformular, mit dem Sie sich auf die freien und besetzbaren Stellen im Justizvollzug bewerben können. Darüber hinaus sind jederzeit Initiativbewerbungen bei allen Justizvollzugsanstalten erwünscht, die gern auch vorab informieren und beraten. Bewerbungen von Frauen, von Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX oder mit entsprechender Gleichstellung sowie von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. ▪ Wo erhalten Sie vertiefende Informationen zum Berufsbild und zur Ausbildung? In diesem Raum befinden sich weitere Informationen und Links zur: • Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung (Symbolleiste) • Karriereseite der Justiz.NRW

Ausbildungsinformation

Beamter im Krankenpflegedienst (m/w/d) Informationen zur Ausbildung Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst auf das Amt der Beamtin bzw. des Beamten im Krankenpflegedienst absolvieren die zweijährige duale Laufbahnausbildung des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD). Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres. Die theoretische Ausbildung wird in 3 Lehrgängen mit jeweiliger Dauer von 3 Monaten (Trimester) an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal oder in Hamm durchgeführt. Die Ausbildung für den Jugendvollzug erfolgt ausschließlich in Wuppertal. Diese 9 Monate dienen der Vorbereitung, Ergänzung und Vertiefung der praktischen Ausbildung. Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (15 Monate in der Stammdienststelle und in der Regel in zwei weiteren Justizvollzugsanstalten). Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsordnung allgemeiner Vollzugsdienst - APOaVollzD). Jedem Ausbildungsabschnitt liegen standardisierte Pläne für deren Ausgestaltung zugrunde. Die Umsetzung wird von Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleitern koordiniert und betreut. Während der Grundausbildung lernen Anwärterinnen und Anwärter u. a. folgende Inhalte: • organisatorische Zusammenhänge einer Justizvollzugsanstalt • Betreuung und Behandlung der Gefangenen • Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen • Deeskalation und Gewaltschutz In der praktischen Ausbildung lernen Anwärterinnen und Anwärter die verschiedenen Vollzugsformen und -arten in ihren Grundzügen kennen: • geschlossener Erwachsenenvollzug • offener Vollzug • Jugendvollzug oder Jugendarrestvollzug • Untersuchungshaftvollzug Die Inhalte der schulischen Fachausbildung richten sich nach dem künftigen Einsatzgebiet – Jugendvollzug oder Erwachsenenvollzug: • Werte von Gemeinschaften • Behandlung und Betreuung • Sicherheit und Ordnung • Gewaltschutz • Kommunikation • Dienstleistung und Ethik • spezielle Behandlungsformen im Erwachsenenvollzug oder Erziehung und spezielle Behandlungsformen im Jugendvollzug • Gesundheitsförderung Diese Inhalte werden in Fachgebieten bzw. Fächern wie folgt aufgeführt unterrichtet: • Fachgebiet 1: Recht und Rechtsgrundlagen (Grundzüge des Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrechts; Grundzüge des Beamtenrechts; Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts; Vollzugsrecht) • Fachgebiet 2: Vollzugsaufgaben (Vollzugspraxis; Vollzugsverwaltungskunde; Dokumentation und Berichtswesen einschließlich der Grundzüge vollzugsspezifischer IT-Verfahren) • Fachgebiet 3: Delinquenzentwicklung, Behandlung sowie Erziehung und Förderung (Kriminologie und Vollzugspsychologie; Pädagogik; Sozialsysteme und soziale Arbeit) • Fachgebiet 4: Kommunikation und Konfliktmanagement (Grundlagen der Kommunikation; Sicherungstechniken und Waffenkunde) • Fachgebiet 5: Gesundheitsförderung (Sport; Gesundheitslehre und Erste Hilfe)

Justizvollzugsschule NRW

Die Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen, die im Jahre 1952 gegründet wurde und sich von 1977-2014 in Wuppertal auf der Hardt und ab 2015 an ihrem jetzigen Standort in Wuppertal-Ronsdorf befindet, ist die einzige Berufsfachschule für die theoretische Ausbildung des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Werkdienstes, des mittleren Verwaltungsdienstes im Justizvollzug und des Abschiebungshaftvollzuges des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit bis zu 270 Anwärterinnen und Anwärtern, die jeweils zum 15.09 ihre 2-jährige Ausbildung bei uns beginnen, ist sie die größte derartige Ausbildungsstätte im deutschsprachigen Raum. Seit 1983 trägt die Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen den Namen Dr. Dr. Josef Neuberger, der von 1966 – 1972 Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen war. Neben anderen wichtigen Reformen auf dem Gebiet des Strafvollzuges hat er auch entscheidend die grundlegende Verbesserung der Ausbildung der Justiz­voll­zugs­be­diensteten auf den Weg gebracht. Den Namen von Dr. Dr. Neuberger zu tragen ist uns Ansporn und Verpflichtung. Seit September 2019, und damit pünktlich zum Ausbildungsbeginn des neuen Lehrgangs, öffnete die Justizvollzugsschule in Hamm als Außenstelle des Standorts in Wuppertal ihr Pforten. Seitdem werden in der Außenstelle Hamm zusätzlich bis zu 100 Anwärterinnen und Anwärter des Allgemeinen Vollzugsdienstes innerhalb ihrer theoretischen Ausbildung unterrichtet. Eine gute Ausbildung ist die Basis für den späteren beruflichen Erfolg. Wir haben uns zum Ziel gesetzt eine Ausbildung zu gewährleisten, die sich an den vielfältigen praktischen und theoretischen Erfordernissen der Justizvollzugsanstalten orientiert. Deshalb gestalten wir, in enger Kooperation mit den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen, ein fundiertes und differenziertes Unterrichtsangebot, das die Anwärterinnen und Anwärter aktiv in den Unterrichtsprozess einbindet.
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