VR 360° - VR-JVA.NRW

Play 'VR 360° - VR-JVA.NRW
Bei dieser Ansicht, handelt es sich um eine barrierefreie Version,
hier geht es zur virtuellen interaktiven 360° Version der Tour 'VR-JVA.NRW'.

verknüpfte Standpunkte

Krankenpflegedienst
Zahnärztliche Behandlung

enthaltene Informationen

Ärztin / Arzt im Justizvollzug

Arzt im Justizvollzug (m/w/d) Sie kümmern sich darum, dass die Gefangenen die notwendigen medizinischen Behandlungen, Untersuchungen und Vorsorgen erhalten. ▪ Welche Aufgaben haben Sie und was leisten Sie in diesem Beruf? Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzug behandeln die Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen im Sinne einer hausärztlichen Versorgung. Sie arbeiten als Anstaltsärztin bzw. Anstaltsarzt in Teil- oder Vollzeit direkt vor Ort. In enger Zusammenarbeit mit der Anstaltsleitung und den Fachdiensten kümmern sich Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzte darum, dass die Gefangenen notwendige Behandlungen, Arznei- und Hilfsmittel, Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen und suchtmedizinische Behandlungsangebote erhalten. In diese Angebote können auch das Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen und externe Krankenversorgungsstätten miteinbezogen werden. Sie koordinieren die Zusammenarbeit, vermitteln Hilfe und Pflege, beraten in medizinischen Fragen, überwachen Gesundheitsschutz, Hygiene und Diätetik und wirken auch bei Vollzugsmaßnahmen mit. Sie unterstützen aktiv und nachhaltig die Resozialisierung der Gefangenen, indem sie Krankheiten vorbeugen und heilen. Als Fachvorgesetze haben sie die Führung und Fortbildung der Bediensteten im medizinischen Bereich in der Hand. Darüber hinaus können sie auch bei der Fortbildung und Gesundheitsprävention von Justizvollzugsbediensteten mitwirken. Wer als Ärztin oder Arzt im Justizvollzug arbeitet, kann sich auf die finanzielle Sicherheit des öffentlichen Dienstes, geregelte Dienstzeiten, flexible Arbeitszeitmodelle, eine modern ausgestattete Ambulanz und ein Team aus qualifizierten Gesundheits- und Krankenpflegekräften verlassen. ▪ Was wird von Ihnen erwartet und was müssen Sie mitbringen? Das Aufgabengebiet der Medizin im Vollzug ist anspruchsvoll, da bei Gefangenen aufgrund ihrer Lebensführung in Freiheit oder infolge von Suchterkrankungen hohe gesundheitliche Risiken vorliegen können. Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle als Anstaltsärztin bzw. Anstaltsarzt müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: • Approbation oder die Voraussetzungen für eine Berufserlaubnis in Deutschland • Vorliegen einer Gebietsbezeichnung bzw. Voraussetzungen für die Erlangung einer Gebietsbezeichnung nahezu erfüllt, z. B. Fachärztin bzw. Facharzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin • Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung bzw. Bereitschaft, diese zu erlangen • Kenntnisse in IT-Standard- und IT-Fachanwendungen und Bereitschaft, sich in neue Anwendungen einzuarbeiten Bei Berufung in das Beamtenverhältnis müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe regelmäßig noch nicht 42 Jahre (als Mensch mit einer Schwerbehinderung bzw. mit entsprechender Gleichstellung [§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX] regelmäßig noch nicht 45 Jahre) • Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes • grundsätzlich keine strafrechtlichen Verurteilungen oder anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht ▪ Wie gestalten sich Ihr Berufseinstieg, Verdienst und Ihre Perspektiven? Der Ärztliche Dienst gehört zur Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Einstellung kann unter unmittelbarer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen, wenn die persönlichen sowie beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Alternativ erfolgt die Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis, dem in der Zukunft eine Übernahme in das Beamtenverhältnis folgen kann. Ärztinnen und Ärzte erhalten als Beamtinnen bzw. Beamte eine Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW, Besoldungsordnung A LBesO NRW und werden in die Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 (evtl. A 16) (zzgl. etwaiger Zuschläge) eingruppiert. Als Tarifbeschäftigte bzw. Tarifbeschäftigter wird das Einstiegsgehalt je nach persönlichen Voraussetzungen entsprechend dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) gezahlt. ▪ Wie bewerben Sie sich? Einstellungen in den Ärztlichen Dienst erfolgen bedarfsabhängig. Den Bedarf der Justizvollzugsanstalten erfahren Sie über die Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug. Hier können Sie auch erste Informationen zum Beruf und zum Justizvollzug erhalten. Fachliche Auskunft zum Berufsbild sowie zu den Bewerbungsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren bekommen Sie durch das Ministerium der Justiz NRW: Frau Ri.in AG Friederike Möller (0211 8792-400 ▪ friederike.moeller@jm.nrw.de) Darüber hinaus sind jederzeit Initiativbewerbungen im Ministerium der Justiz und bei allen Justizvollzugsanstalten erwünscht, die gern auch vorab informieren und beraten. Bewerbungen von Frauen, von Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX oder mit entsprechender Gleichstellung sowie von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. ▪ Wo erhalten Sie vertiefende Informationen zum Berufsbild? In diesem Raum befinden sich weitere Informationen und Links zur: • Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung (Symbolleiste) • Karriereseite der Justiz.NRW