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verknüpfte Standpunkte

Verwaltung
Verwaltungsleitung V V D 2.1

enthaltene Informationen

Justizvollzugsschule NRW

Die Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen, die im Jahre 1952 gegründet wurde und sich von 1977-2014 in Wuppertal auf der Hardt und ab 2015 an ihrem jetzigen Standort in Wuppertal-Ronsdorf befindet, ist die einzige Berufsfachschule für die theoretische Ausbildung des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Werkdienstes, des mittleren Verwaltungsdienstes im Justizvollzug und des Abschiebungshaftvollzuges des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit bis zu 270 Anwärterinnen und Anwärtern, die jeweils zum 15.09 ihre 2-jährige Ausbildung bei uns beginnen, ist sie die größte derartige Ausbildungsstätte im deutschsprachigen Raum. Seit 1983 trägt die Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen den Namen Dr. Dr. Josef Neuberger, der von 1966 – 1972 Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen war. Neben anderen wichtigen Reformen auf dem Gebiet des Strafvollzuges hat er auch entscheidend die grundlegende Verbesserung der Ausbildung der Justiz­voll­zugs­be­diensteten auf den Weg gebracht. Den Namen von Dr. Dr. Neuberger zu tragen ist uns Ansporn und Verpflichtung. Seit September 2019, und damit pünktlich zum Ausbildungsbeginn des neuen Lehrgangs, öffnete die Justizvollzugsschule in Hamm als Außenstelle des Standorts in Wuppertal ihr Pforten. Seitdem werden in der Außenstelle Hamm zusätzlich bis zu 100 Anwärterinnen und Anwärter des Allgemeinen Vollzugsdienstes innerhalb ihrer theoretischen Ausbildung unterrichtet. Eine gute Ausbildung ist die Basis für den späteren beruflichen Erfolg. Wir haben uns zum Ziel gesetzt eine Ausbildung zu gewährleisten, die sich an den vielfältigen praktischen und theoretischen Erfordernissen der Justizvollzugsanstalten orientiert. Deshalb gestalten wir, in enger Kooperation mit den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen, ein fundiertes und differenziertes Unterrichtsangebot, das die Anwärterinnen und Anwärter aktiv in den Unterrichtsprozess einbindet.
https://www.jvs.nrw.de/index.php

Ausbildungsinformation

Beamter des Verwaltungsdienstes 1.2 (m/w/d) Informationen zur Ausbildung Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst auf das Amt der Beamtin bzw. des Beamten im Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, absolvieren eine zweijährige duale Laufbahnausbildung. Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres. Die theoretische Ausbildung wird in 3 Lehrgängen mit jeweiliger Dauer von 3 Monaten (Trimester) an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal durchgeführt. Diese 9 Monate dienen der Vorbereitung, Ergänzung und Vertiefung der praktischen Ausbildung. Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (15 Monate in der Stammdienststelle und in der Regel in zwei weiteren Justizvollzugsanstalten). Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsordnung Verwaltungsdienst 1.2 - APOVD 1.2). Jedem Ausbildungsabschnitt liegen standardisierte Pläne für deren Ausgestaltung zugrunde. Die Umsetzung wird von Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleitern koordiniert und betreut. Während ihres Vorbereitungsdienstes lernen Anwärterinnen und Anwärter folgende Inhalte: • Fachgebiet 1: Verwaltungsaufgaben (Haushalt und Bewirtschaftung; Beamten- und Tarifrecht; Arbeitsverwaltung; Hauptgeschäftsstelle; Vollzugsgeschäftsstelle; Kassen- und Rechnungswesen) • Fachgebiet 2: Begleitende Rechtsgebiete (Staats-, Verwaltungs- und Zivilrecht; Straf- und Strafverfahrensrecht) • Fachgebiet 3: Vollzugsaufgaben (Vollzugsrecht; Vollzugspraxis; Behandlungswissenschaften im Vollzug; Dokumentation und Berichtwesen einschließlich der Grundzüge vollzugsspezifischer IT-Verfahren) • Fachgebiet 4: Kommunikation und Gesundheit (Grundlagen der Deeskalation und Kommunikation; Sport, Gesundheitslehre)

Beamtin / Beamter im Verwaltungsdienst 1.2

Beamter des Verwaltungsdienstes 1.2 (m/w/d) Während Ihrer Ausbildung lernen Sie alles über die Verwaltung einer Justizvollzugsanstalt – von A wie Arbeitsverwaltung bis Z wie Zahlstelle. ▪ Welche Aufgaben haben Sie und was leisten Sie in diesem Beruf? Beamtinnen und Beamte des Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (VD 1.2) sind im Bereich der Verwaltungen bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen tätig und zuständig für die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen. Sie kümmern sich um Verwaltungsarbeiten in den einzelnen Dienststellen: • Personalgeschäftsstelle • Vollzugsgeschäftsstelle • Arbeitsverwaltung • Haushaltsabteilung • Zahlstelle Gemeinsam mit ihren Führungskräften und Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichen Fachrichtungen sorgen sie dafür, dass das Zusammenleben und arbeiten in einer Justizvollzugsanstalt funktioniert. Innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs treffen sie eigenverantwortliche Entscheidungen. Sie haben großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Vollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen können. ▪ Was wird von Ihnen erwartet und was müssen Sie mitbringen? Die Beamtinnen und Beamten des VD 1.2 verfügen neben Teamfähigkeit insbesondere über Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und ein hohes Verständnis für die Situation der Inhaftierten. Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin bzw. zum Beamten des Verwaltungsdienstes 1.2 müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: • Fachoberschulreife („Mittlere Reife“, „Realschulabschluss“) oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis • zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 Jahre und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre (als Mensch mit einer Schwerbehinderung bzw. mit entsprechender Gleichstellung [§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX] regelmäßig noch nicht 43 Jahre) • Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes • grundsätzlich keine strafrechtlichen Verurteilungen oder anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse • charakterliche und geistige Eignung für die Laufbahn • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht (von Menschen mit einer Schwerbehinderung wird das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß körperlicher Eignung verlangt) ▪ Wie gestalten sich Ihr Berufseinstieg, Verdienst und Ihre Perspektiven? Beamtinnen und Beamte des Verwaltungsdienstes 1.2 gehören der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen an. Die Einstellung in den VD 1.2 erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Mit Beginn der Laufbahnausbildung zum 1. Juli in einem der folgenden Jahre tritt die bzw. der Bedienstete in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ein. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Laufbahnprüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe sehr wahrscheinlich. Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen ihnen unterschiedliche Beförderungsämter offen (Bandbreite der Besoldung: Besoldungsgruppe A 6 bis A 9 mit Amtszulage nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW). Ihnen kann auch die Leitung einzelner Dienststellen übertragen werden. Für Beamtinnen und Beamte des VD 1.2 besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit zur Bewerbung um einen dualen Studienplatz im Justizvollzug zur bzw. zum „Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. Diplom-Verwaltungswirt (FH)“, um in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt aufzusteigen. ▪ Wie bewerben Sie sich? Einstellungen in den Verwaltungsdienst erfolgen bedarfsabhängig. Den Bedarf der Justizvollzugsanstalten erfahren Sie über die Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung für den Justizvollzug. Die Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung berät Sie individuell mit Blick auf Ihre Fragen zum Berufsbild und zu Ihrer Bewerbung. Hier erhalten Sie auch das Bewerbungsformular, mit dem Sie sich auf die freien und besetzbaren Stellen im Justizvollzug bewerben können. Darüber hinaus sind jederzeit Initiativbewerbungen bei allen Justizvollzugsanstalten erwünscht, die gern auch vorab informieren und beraten. Bewerbungen von Frauen, von Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX oder mit entsprechender Gleichstellung sowie von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. ▪ Wo erhalten Sie vertiefende Informationen zum Berufsbild und zur Ausbildung? In diesem Raum befinden sich weitere Informationen und Links zur: • Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung (Symbolleiste) • Karriereseite der Justiz.NRW