VR 360° - VR-JVA.NRW

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verknüpfte Standpunkte

Verwaltung VD 1.2
Anstaltsleitung V V D 2.2
Verwaltung

enthaltene Informationen

Studienverlaufsskizze

Diplom-Verwaltungswirt (FH) im Justizvollzug (m/w/d) Informationen zum dualen Studiengang mit Studienverlaufsskizze Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst als Regierungsinspektoranwärterin bzw. Regierungsinspektoranwärter absolvieren ein 3-jähriges duales Studium. Das Studium beginnt immer zum 1. August eines Jahres. Die theoretische Ausbildung wird in Lehrgängen an der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel durchgeführt. Sie dient der Vorbereitung, Ergänzung und Vertiefung der praktischen Ausbildung und umfasst 18 Monate. Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in der Regel an einer Stammdienststelle und einer weiteren Justizvollzugseinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen und umfasst ebenfalls 18 Monate. Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen. Jedem Ausbildungsabschnitt liegen standardisierte Pläne für deren Ausgestaltung zugrunde. Die Umsetzung wird von Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleitern koordiniert und betreut. Das Studium erfolgt in Studiengruppen mit in der Regel 20 bis 25 Studierenden. Das Studium schließt mit einer Staatsprüfung in Form der Laufbahnprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen ab. Sie besteht aus sieben Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Nach bestandener Prüfung verleiht die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen den akademischen Grad „Diplom-Verwaltungswirtin (FH)“ bzw. „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“. Während des fachwissenschaftlichen Studiums und der fachpraktischen Studienzeiten in den Justizvollzugsanstalten erwerben die Anwärterinnen und Anwärter u. a. umfangreiche Kenntnisse: • im Vollzugsrecht (Strafvollzug, Vollzug der Untersuchungshaft, Jugendstrafvollzug), • in der Vollzugsverwaltung (z. B. Strafvollstreckungsrecht, Arbeit und berufliche Bildung der Gefangenen, wirtschaftliche Versorgung), • in der Kriminologie, • im Haushaltsrecht, • im Beamten- und Tarifrecht sowie • in der Betriebswirtschaftslehre sowie Kenntnisse der Grundzüge • der Sozialwissenschaften (Psychologie und Soziologie), • des Strafrechts, • des Zivilrechts, • des Staats- und Verwaltungsrechts, • des Gerichtsverfassungsrechts sowie • des Sozialrechts. Das Studium findet in wechselnden Blöcken statt. Einen Überblick über den Studienverlauf bietet folgende Skizze: • Studienblock 1 (1 Monat) Praktische Einführung in einer JVA • Studienblock 2 (8 Monate) Fachwissenschaftliches Studium I: Lehrveranstaltungen im Zivilrecht und Handelsrecht, im Strafrecht und Vollstreckungsrecht, in der Betriebswirtschaftslehre, Personalverwaltung (Beamten- und Tarifrecht) und Vollzugsverwaltung (z. B. Arbeitsverwaltung, Vollstreckung) sowie in Psychologie • Studienblock 3: Fachpraktische Ausbildung I in einer JVA (8 Monate) Studienblock 4 (7 Monate) Fachwissenschaftliches Studium II: vertiefende Lehrveranstaltungen u. a. in der Betriebswirtschaftslehre, in der Personalverwaltung und Vollzugsverwaltung (z. B. Sozialgesetzbuch, Vollstreckung), im Vollstreckungsrecht, in der Kommunikation und Kriminologie • Studienblock 5 (9 Monate) Fachpraktische Ausbildung II in einer JVA • Studienblock 6 (3 Monate) Fachwissenschaftliches Studium III: Wiederholung und Vertiefung aller Fächer

Diplom- Verwaltungswirtin / Diplom- Verwaltungswirt (FH)

<p>Diplom-Verwaltungswirt (FH) im Justizvollzug (m/w/d) In einer Justizvollzugsanstalt leiten Sie Verwaltungsdienststellen und Vollzugsabteilungen und sorgen f&uuml;r Sicherheit und Ordnung. ▪ Welche Aufgaben haben Sie und was leisten Sie in diesem Beruf? Verwaltungswirtinnen und Verwaltungswirte &uuml;berwachen die Unterbringung der Gefangenen, bereiten Disziplinarentscheidungen gegen Gefangene vor, wirken an Entscheidungen &uuml;ber vollzugs&ouml;ffnende Ma&szlig;nahmen mit. Sie verantworten die ordnungsgem&auml;&szlig;e Abwicklung der Arbeits- und Ausbildungsbetriebe sowie die wirtschaftliche Versorgung der Gefangenen. Sie k&uuml;mmern sich um die Organisation der gesamten Verwaltung und den reibungslosen Gesch&auml;ftsablauf in der Vollzugsanstalt. Verwaltungswirtinnen und Verwaltungswirte nehmen im Anstaltsaufbau Positionen zwischen Anstaltsleitung und Allgemeinem Vollzugsdienst ein. Als direkte F&uuml;hrungskr&auml;fte und Vorgesetzte leiten sie eigenverantwortlich und selbstst&auml;ndig einzelne Verwaltungsbereiche wie: &bull; Verwaltung &bull; Sicherheits- und Ordnungsdienst &bull; Vollzugsabteilung &bull; Arbeitsverwaltung &bull; Haushaltsabteilung &bull; Bauverwaltung ▪ Was wird von Ihnen erwartet und was m&uuml;ssen Sie mitbringen? Die an Verwaltungswirtinnen und Verwaltungswirten gestellten Aufgaben erfordern Verantwortungsbewusstsein, Einf&uuml;hlungsverm&ouml;gen, Durchsetzungsf&auml;higkeit, Belastbarkeit und Kommunikationsf&auml;higkeit. Der Einsatz in den verschiedenen Aufgabenfeldern und auch in unterschiedlichen Justizvollzugseinrichtungen bedingt nicht zuletzt eine gro&szlig;e Ver&auml;nderungsbereitschaft. Sie absolvieren in der Justiz ein duales Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin bzw. zum Diplom-Verwaltungswirt (FH). Bewerberinnen und Bewerber f&uuml;r das duale Studium m&uuml;ssen folgende Voraussetzungen erf&uuml;llen: &bull; Abitur, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand &bull; zum Zeitpunkt des Studienbeginns regelm&auml;&szlig;ig noch nicht 39 Jahre (als Mensch mit einer Schwerbehinderung bzw. mit entsprechender Gleichstellung [&sect; 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX] regelm&auml;&szlig;ig noch nicht 42 Jahre) &bull; Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangeh&ouml;rigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europ&auml;ischen Union &bull; Eintreten f&uuml;r die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes &bull; grunds&auml;tzlich keine strafrechtlichen Verurteilungen oder anh&auml;ngige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren &bull; geordnete wirtschaftliche Verh&auml;ltnisse &bull; charakterliche und geistige Eignung f&uuml;r die Laufbahn &bull; Dienstf&auml;higkeit aus amts&auml;rztlicher Sicht (von Menschen mit einer Schwerbehinderung wird das f&uuml;r die Laufbahn erforderliche Mindestma&szlig; k&ouml;rperlicher Eignung verlangt) Im Bewerbungsverfahren wird ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgef&uuml;hrt. ▪ Wie gestalten sich Ihr Berufseinstieg, Verdienst und Ihre Perspektiven? Verwaltungswirtinnen und Verwaltungswirte geh&ouml;ren dem Vollzugs- und Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen an. Das duale Studium erfolgt im Beamtenverh&auml;ltnis auf Widerruf als Regierungsinspektoranw&auml;rterin bzw. Regierungsinspektoranw&auml;rter. Dieses Beamtenverh&auml;ltnis endet nach der bestandenen m&uuml;ndlichen Pr&uuml;fung mit dem akademischen Grad &bdquo;Diplom-Verwaltungswirtin (FH)&ldquo; bzw. &bdquo;Diplom-Verwaltungswirt (FH)&ldquo;. Bei entsprechenden Leistungen ist die &Uuml;bernahme in das Beamtenverh&auml;ltnis auf Probe sehr wahrscheinlich. Nach einer dreij&auml;hrigen Probezeit ist eine &Uuml;bernahme in das Beamtenverh&auml;ltnis auf Lebenszeit m&ouml;glich. Es werden f&uuml;r die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf Anw&auml;rterbez&uuml;ge nach der Besoldungsgruppe A 9, Landesbesoldungsgesetz &ndash; LBesG NRW (zzgl. einer Zulage f&uuml;r Beamtinnen und Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen sowie etwaiger weiterer Zuschl&auml;ge) gezahlt. Die Besoldung in Nordrhein-Westfalen erfolgt nach dem Landesbesoldungsgesetz &ndash; LBesG NRW, Besoldungsgruppe A LBesO NRW. Der Berufseinstieg von Verwaltungswirtinnen und Verwaltungswirten erfolgt in der Besoldungsgruppe A 9, wobei die Besoldung mit zunehmender Erfahrung in Stufen ansteigt und sich durch Zuschl&auml;ge (z. B. Familienzuschlag) erh&ouml;hen kann. Mit zunehmender Berufserfahrung &ndash; entsprechende Bew&auml;hrung vorausgesetzt &ndash; stehen unterschiedliche Bef&ouml;rderungs&auml;mter offen (Bandbreite der Besoldung: Besoldungsgruppen A 9 bis A 13). Wenn sich die Beamtin bzw. der Beamte in verschiedenen Aufgabenbereichen der Laufbahn bew&auml;hrt hat, ist eine &Uuml;bernahme in die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes m&ouml;glich. Sie k&ouml;nnen bei besonderer Qualifikation auch die Leitung von Justizvollzugsanstalten &uuml;bernehmen. ▪ Wie bewerben Sie sich? Einstellungsbeh&ouml;rde ist das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Einstellungstermin ist der 1. August eines jeden Jahres. In der Regel k&ouml;nnen Bewerbungen in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober des Vorjahres &uuml;ber das Bewerbungsportal der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht werden: https://www.bewerbungsportal-justiz-nrw.de/BVPlus Die Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung informiert Sie gern &uuml;ber zus&auml;tzliche Bewerbungszeitfenster und ber&auml;t Sie mit Blick auf Ihre Fragen zum Bewerbungsverfahren. Bewerbungen von Frauen, von Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des &sect; 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX oder mit entsprechender Gleichstellung sowie von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdr&uuml;cklich erw&uuml;nscht. ▪ Wo erhalten Sie vertiefende Informationen zum Berufsbild und zum Studium? In diesem Raum befinden sich weitere Informationen und Links zur: &bull; Beratungsstelle Nachwuchsgewinnung (Symbolleiste) &bull; Karriereseite der Justiz.NRW</p>

Fachhochschule für Rechtspflege NRW

Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen gehört zu den Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst und besteht seit 1976. An ihrem Hauptsitz in Bad Münstereifel beschäftigt sie derzeit 9 Professoren, knapp 70 Dozentinnen und Dozenten und rund 30 weitere Bedienstete. Gut ausgestattet, bietet sie ihren Studierenden beste Studienbedingungen; gegen ein geringes Entgelt können sie Unterkunft und Verpflegung in Bad Münstereifel erhalten. In Essen und Monschau bestehen darüber hinaus zwei Nebenstellen. Das Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege wird in Bad Münstereifel - im Wesentlichen - in den beiden Studiengängen Rechtspflege und Strafvollzug angeboten. Es ist zugleich Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn der Laufbahngruppe 2.1 (ehemals gehobener Dienst); die Studierenden stehen in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Eine unmittelbare Zulassung der Studierenden durch die Fachhochschule für Rechtspflege gibt es nicht. Vielmehr erfolgt die Einstellung durch das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die Ausbildung gewünscht wird, bzw. – zum Studiengang Strafvollzug – durch das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen als Einstellungsbehörde. Im Studiengang Rechtspflege, zu dem im Studienjahr 2021/2022 insgesamt ca. 650 Studierende zugelassen sind, wird der Beamtennachwuchs für die Laufbahngruppe 2.1 (d.h. den früheren gehobenen Dienst) bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ausgebildet ("Diplom-Rechtspflegerin" bzw. "Diplom-Rechtspfleger"). Im Studiengang Strafvollzug, an dem im Studienjahr 2021/2022 insgesamt rund 170 Studierende teilnehmen, erfolgt die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten für die Laufbahngruppe 2.1 (d.h. den früheren gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst) bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen und weiterer neun Bundesländer ("Diplom-Verwaltungswirtin" bzw. "Diplom-Verwaltungswirt"). Das jeweils dreijährige Studium ist in einen breit angelegten fachwissenschaftlichen und einen umfangreichen fachpraktischen Teil gegliedert. Die Studierenden erlangen auf diese Weise die Befähigung, unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung die Aufgaben zu bewältigen, die die Praxis an sie stellt. Im Fachbereich Rechtspflege sind dies zum Beispiel vielfältige Aufgaben in den Bereichen Nachlass, Grundbuch, Betreuung oder Zwangsversteigerung; im Fachbereich Strafvollzug übernehmen die Absolventinnen und Absolventen insbesondere auch Management- und Führungsfunktionen einer modernen Verwaltung. Die Fachhochschule für Rechtspflege führt darüber hinaus das fachwissenschaftliche Studium für den Amtsanwaltsdienst für Bedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen und weiterer zwölf Bundesländer (im Studienjahr 2021/2002 für insgesamt ca. 70 Studierende) durch. Seit 1999 besteht an der Fachhochschule zudem ein Zentrum für Betriebswirtschaft, das u.a. Lehrgänge zur Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre durchführt und die Landesjustiz mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz unterstützt. Daneben bündelt ein sog. Zentrum für Informationstechnik vielfältige IT-Aufgaben im Bereich der Justiz. In der Fort- und Weiterbildung ist die Fachhochschule für Rechtspflege mit einem breiten Veranstaltungsangebot vertreten.
https://www.fhr.nrw.de/index.php